• Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten


    Ich möchte ihnen eine gleitende Bring-/Abholzeitzeit von 06:30 bis 11:30 Uhr bzw. von 13:30 bis 16:30 Uhr ermöglichen, um ihnen je nach Tagessituation eine individuelle Betreuungszeit anbieten zu können. Außerhalb der genannten Betreuungszeiten von

    06:30 – 16:30 Uhr ist eine auch darüber hinaus und nach vorheriger Absprache Betreuung möglich. (z.B. bei Schichtarbeit) Dabei ist die maximal gebuchte Tagesbetreuungszeit zu beachten und einzuhalten. Sollte an einem Tag die maximale Betreuungszeit aus den verschiedensten Gründen nicht wahrgenommen worden sein, besteht kein Anspruch darauf, die nicht in Anspruch genommene Zeit am z.B. Folgetag zusätzlich zur maximalen Tagesbetreuungszeit in Anspruch zu nehmen.


    Als Kindertagespflegeperson habe ich Anspruch auf 25 Urlaubstage + 3 Fortbildungstage im Jahr, die ich möglichst in Absprache mit den Eltern bis spätestens zum 31.01. des laufenden Jahres festlege. 

  • Gruppenkonstellation

    Die Gruppe besteht aus maximal 5 gleichzeitig betreuten Kindern gewöhnlich im Alter von


    1 bis 3 Jahren, wobei 1-2 Plätze möglichst als Vertretungsplätze reserviert bleiben sollten.


    1 Platz kann von einem Kind im Alter von

    8 Wochen bis 12 Monate zur Verfügung gestellt werden.  


    Auch wenn vorwiegend christlich geprägte religionspädagogische Einflüsse in meiner Kindertagespflege Beachtung geschenkt wird, sind Kinder jeder ethnischen Herkunft herzlich willkommen und deren Werte und Regeln, soweit mit dem Kindeswohl nach dem Sozialgesetzbuch §8a vereinbar,

    akzeptiert und berücksichtigt. 


    In Zukunft strebe ich die Betreuung auch für Kinder mit besonderen Bedürfnissen und/oder besonderem Förderbedarf an.

  • Kosten/Betreuungsvertrag

    Die Elternbeiträge werden vom Elternservice des Landkreises Holzminden einkommensabhängig berechnet. Die aktuellen Tabellen zur eigenen Berechnung finden Sie auf der Homepage des Vereins Kinderbetreuung (www.kinderbetreuung-holzminden.de)


    Alle Mahlzeiten werden von mir, gegen einen Unkostenbeitrag je nach gebuchter Wochenbetreuungszeit, zubereitet. Gerne berücksichtige ich dabei individuelle Vorlieben des Kindes, setze jedoch vorrangig auf eine für mein Verständnis gesunde und ausgewogene Ernährung.

    Das Essensgeld ist monatlich jeweils zum

    01. Jedes Monats zu zahlen und wird separat von mir erhoben. 


    Der Betreuungsvertrag sollte möglichst spätestens 4 Wochen vor Beginn zwischen der Kindertagespflegperson und den Erziehungsberechtigten in Absprache mit dem Verein für Kinderbetreuung Holzminden geschlossen werden. Die Kündigung des Vertrages erfolgt gewöhnlich spätestens 4 Wochen vor Beendigung des Betreuungsverhältnisses.

    Nach, zum Beispiel, telefonischem Erstkontakt folgt eine Terminvereinbarung zum Erstgespräch. Dies dient des gegenseitig persönlichen Kennenlernens und des Informationsaustausches.


    Wochenstunden und Essenbeitrag siehe unten auf der Seite.

    Wochenstunden
  • Eingewöhnung

    Die Eingewöhnung ist für alle Beteiligte eine spannende und eine auch durchaus manchmal herausfordernde Zeit, in der die Weichen für eine zukünftige erfolgreiche Fremdbetreuung gestellt werden. 


    Die Eingewöhnung in dieser Kindertagespflegestelle  ist an das Berliner Modell angelehnt und erfolgt individuell und bedürfnisorientiert. Das heißt, das Kind bestimmt das Tempo seiner Eingewöhnung selbst. Dabei ist es wichtig das Verhalten des Kindes in den verschiedenen Phasen der Eingewöhnung zu beobachten und darauf angemessen zu reagieren. Je nach Persönlichkeit des Kindes und seinen bisherigen Bindungserfahrungen kann sich dies  von

    1 – 3 Wochen unterscheiden. Um einer erfolgreichen Eingewöhnung nichts im Wege stehen zu lassen, ist auch die Einstellung der Erziehungsberechtigten zur Kindertagespflege(-stelle) und ihr Verhalten während der Eingewöhnung entscheidend. 

  • Erziehungspartnerschaft

    Die wichtigste Voraussetzung einer Erziehungspartnerschaft zum Wohle des Kindes besteht darin, sich gegenseitig zu akzeptieren und offen für einen Austausch zu bleiben. Der Umgang miteinander sollte möglichst harmonisch und respektvoll verlaufen.


    Sollte ein sogenanntes Tür- und Angelgespräch zum Informationsaustausch nicht reichen, vereinbare ich gerne einen Termin außerhalb der Betreuungszeiten mit ihnen. 


    Des Weiteren strebe ich ein mindestens jährliches Entwicklungsgespräch an.

  • Qualität in der Kindertagespflege

    Kindertagespflegeperson gemäß §43 Sozialgesetzbuch 8 benötigen eine vom örtlichen Träger ausgestellte Pflegerlaubnis, die erst dann erteilt wird wenn folgende Punkte erfüllt sind:


    -sich die KTPP durch ihre Persönlichkeit,

      Sachkompetenz und

      Kooperationsbereitschaft mit

      Erziehungsberechtigten und anderen

      Kindertagespflegepersonen auszeichnen


    -erfolgreicher Abschluss einer

      Qualifizierungsmaßnahme nach dem

      vom   Deutschen Jugendinstitut

      entwickelten   Curriculum (Lehrplan)

      „Qualifizierung in der

      Kindertagespflege“ inklusive Praktika


    -über kindgerechte Räumlichkeiten

       verfügt (regelmäßige Überprüfung)


    -gesundheitliche Eignung

      (ärztliches Attest)


    -Erste-Hilfe-Kurs am Kind

      (regelmäßige Auffrischung)


    -Belehrung zum Infektionsschutzgesetz


    -Lebensmittelhygieneschulung


    -Vorlage pädagogischer Konzeption


    -Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

      aller im Haushalt lebenden Personen über

      18 Jahre


    Des Weiteren besteht die jährliche Verpflichtung regelmäßiger Teilnahme an den tätigkeitsbegleitenden

    Weiterbildungen. (24h / Jahr)

    Darüber hinaus steht uns eine Fachberatung des Vereins Kinderbetreuung Holzminden e.V. zur Verfügung. 

  • Kinderschutz

    Die Kindertagespflegeperson erbringt Leistungen gegenüber Eltern und Kinder in eigener Verantwortung auf der Basis entsprechender Vereinbarung mit diesen. Die Leistungserbringung dient der Förderung der Entwicklung und der Erziehung zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit der Kinder. Dazu gehört auch gemäß § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, die Kinder vor Gefahr für ihr Wohl zu schützen.

  • Ziele

    Ich arbeite nach dem Gestaltungsprinzip der Partizipation (lat. „particeps“ - „teilnehmend“, Beteiligung, Teilhabe, Mitwirkung oder Einbeziehung). Kinder sind von Natur aus neugierig und lernwillig. Ich möchte ihnen durch Schaffen eines kindgerechten Umfeldes die Möglichkeit und den Freiraum bieten, diese Neugier auszuleben zu können, selber Erfahrungen zu sammeln und somit nachhaltig in die Entwicklung ihrer Kinder investieren, frei nach dem Motto „learning by doing“. Dabei lege ich großen Wert auf viel Bewegung und naturnahes Erleben. Bewegung in seinen verschiedensten Facetten stärkt das Immunsystem, fördert die Selbstwahrnehmung und Unfallverhütung und ist somit für ein gesundes Wachstum unserer Kinder unerlässlich. 

    Des Weiteren ist mir ein empathischer, liebevoller Umgang auf Augenhöhe zu ihrem Kind wichtig. Das schafft Sicherheit, Vertrauen und eine enge Bindung, dies wiederum das Selbstbewusstsein und die Resilienzfähigkeit ihres Kindes fördert.

Wochenstunden 10 15 20 25 30 35 40 45
Essenbeitrag/Wo. 5 € 7,50 € 10 € 12,50 € 15 € 17,50€ 20 € 22,50€